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Künstlerdatenbank für kulturelle Jugendarbeit: www.kunst-in-
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FAQs und FGAsNachfolgend die FAQs & FGAs - Frequently asked questions and frequently given answers: häufig gestellte Fragen und ebenso häufg gegebene Antworten rund um das Thema Kunstvermietung: Ich möchte gerne Kunst mieten...
Kunstvermietung - wie wird das abgewickelt?
Ich bin Künstler/Künstlerin, ich bin Berater/Beraterin...
Noch mehr Fragen, noch mehr Informationen...
Vorab: der Einfachheit halber sprechen wir nachfolgend vom "Mieter" und vom "Künstler". Natürlich steht "Mieter" für "Mieter/Mieterin" und "Künstler" für "Künstler/Künstlerin". Ich möchte gerne Kunst mieten...Wie sollte ich die Kunst auswählen, die ich mieten möchte? Und was ist sonst noch zu bedenken?Wenn Sie sich dafür interessieren, Kunst zu mieten, sollten
Sie vielleicht einfach einmal die Internetpräsenzen der
Künstler in der Künstlerliste absurfen,
vielleicht ist ja der/die eine oder andere dabei, deren Arbeiten
Sie besonders ansprechen. Für Firmen ist es manchmal interessant,
auch den Mitarbeitern Mitspracherecht zu geben: denn wer die
Kunstwerke am eigenen Arbeitsplatzes auswählen darf, kommt
sicherlich noch motivierter ins Büro.
Als kleinen Tipp: schauen Sie sich zuerst einmal die Künstler in Ihrer näheren Umgebung an: kurzen Anfahrtswegen machen Kontakte und Transport um einiges einfacher.
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| Mietpreis/Jahr | Monatlicher Mietpreis (zzgl. MwSt): |
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| Mietdauer 3 - 6 Monate | 20 % vom Wert pro Jahr |
16,67 Euro |
| Mietdauer ab 6 Monate | 15 % vom Wert pro Jahr |
12,50 Euro |
| Mietdauer ab 12 Monate | 10 % vom Wert pro Jahr |
8,33 Euro |
| Mietpreis/Jahr | Monatlicher Mietpreis (zzgl. MwSt): |
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| Mietdauer ab 6 Monate | 10 % vom Wert pro Jahr |
8,33 Euro |
| Mietdauer ab 12 Monate | 5 % vom Wert pro Jahr |
4,17 Euro |
Ob ein Künstler mehrwertsteuerpflichtig ist, hängt von
seinem Jahresumsatz ab; liegt dieser unter einem bestimmten Betrag,
steht es ihm frei, sich auf die Kleinunternehmerregelung zu berufen
und sich bei seinem Finanzamt von der Mehrwertsteuerpflicht befreien
zu lassen. Ob er dies tut, oder auch nicht, sind Fragen, die den
Rahmen dieser Website sprengen würden, und die der Künstler
ggf. mit seinem Finanzamt oder Steuerberater abklären sollte.
Für uns relevant sind jedoch die - falls der Künstler mehrwertsteuerpflichtig
ist - jeweils anzuwendenden Mehrwertsteuersätze. Für den Verkauf von
Kunstwerken (und hierunter fällt z. B. auch die Angabe des Wertes
auf Lieferschein und Werkliste) gilt der ermäßigte Steuersatz
von 7 %. Bei Vermietung jedoch, die ja strenggenommen
keine wirklich "künstlerische Tätigkeit" ist, ist der
volle Mehrwertsteuersatz von 19 % fällig.
(*) Die hier gemachten Angaben beziehen sich ausschliesslich auf die Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Künstler noch keine vertraglichen Vereinbarungen
mit dritten Parteien über den anschließenden Verbleib
der Werke geschlossen hat (z. B. neue Mietverträge mit anderen
Interessenten), steht einer Verlängerung wohl nicht im Wege:
der Vertrag kann einfach verlängert werden, oder aber es kann
ein neuer Mietvertrag geschlossen werden. Allerdings ist es nicht
möglich, den Mietpreis rückwirkend zu senken.
Beispiel:
Privatkunde A mietet ein Werk vom Künstler K; das Werk hat einen Wert
von 1000 Euro. Die Mietdauer ist von Januar bis Juni, also 6 Monate.
Der Mietpreis beträgt (siehe Berechnungsgrundlage oben:
bis 6 Monate 10 % vom Wert pro Jahr) für 6 Monate 50 Euro (1000*0,10/12*6).
Nach Ablauf der Mietdauer will A um weitere 6 Monate verlängern (Juli
bis Dezember). Hätte er von vornherein für 12 Monate gemietet,
wäre der Mietpreis wie folgt gewesen:
Mietpreis ab 6 Monate: 5 % vom Wert pro Jahr: Für 12 Monate sind das
50 Euro (1000*0,5).
Dennoch ist es nicht möglich, den Mietpreis rückwirkend zu senken.
Für A kosten die ersten 6 Monate weiterhin 50 Euro. Für die Verlängerung,
d. h. im neuen Vertrag von Juli bis Dezember, wird sich der Künstler
sicherlich einverstanden erklären, den günstigeren Mietpreis
(5 % vom Wert) anzusetzen. Für die 6 Monate Juli – Dezember
zahlt A also nur noch 25 Euro.
Damit hat A schließlich 75 Euro für ein 12 Monate Mietdauer
bezahlt, zwar teurer als hätte er seinen Vertrag von vornherein auf
1 Jahr abgeschlossen (da wären es 50 Euro gewesen), aber günstiger
als den Originalvertrag unverändert zu verlängern (2 x 50 Euro,
also 100 Euro für 1 Jahr).
Fazit: Es zwar verführerisch, nur Mietverträge von kurzer Dauer
zu schleißen und die Kunstwerke häufig zu wechseln; dennoch
ist eine allzu kurze Vertragsdauer relativ teuer. Und: häufiges Wechseln
der Kunstwerke verursacht außerdem zusätzliche Transportkosten.
Der Mietpreis stellt eine Vergütung für die Bereitstellung
des Werkes dar, und ist keineswegs als Anzahlung auf den Kaufpreis
zu verstehen. Allerdings ist es sicherlich möglich, zumindest
einen Teil des bereits bezahlten Mietpreises als Tilgung auf den
Kaufpreis anzurechnen.
Beispiel:
Gehen wir von einem Mietvertrag aus, bei dem der Mietpreis 10 % des Wertes
des Kunstwerkes beträgt. Bei einem Kunstwerk, das 1000 Euro wert ist,
müssen für die Miete pro Jahr 100 Euro an den Künstler gezahlt
werden.
Welchen Preis hat der Mieter zu bezahlen, wenn er sich nach 1 Jahr entschließt,
das Werk zu behalten?
Hätte der Mieter A das Kunstwerk vom ersten Tag an nicht gemietet,
sondern mit Hilfe eines Kredits seiner Bank gekauft, dann müsste er
für
diesen Kredit in Höhe von 1000 Euro (dem Wert des Kunstwerkes) monatliche
Rückzahlungsraten bezahlen, die sich aus Kreditzinsen und Tilgung
zusammensetzen. Die Bankzinsen schwanken je nach Wirtschaftslage und Kreditart,
aber nehmen wir für unser Beispiel einen Kreditzins (= Zins für
die Bereitstellung des Gesamtbetrages von 1000 Euro) von 7 % an. Zahlte
der Mieter A nun für den Kredit jedes Jahr 100 Euro an die Bank, so
wären 7 %, also 70 Euro, nur "Zinsen", die er für die
Bereitstellung der 1000 Euro zu zahlen hat. Die übrigen 30 Euro (3
%) wären Tilgung der geschuldeten Summe.
Nach einem Jahr (und 100 an die Bank bezahlten Euro) schuldet A der Bank
immer noch 970 Euro, denn nur 30 Euro wurden zur Tilgung des Kredits verwendet.
Insofern kann auch der Mietpreis nur zum Teil als Anzahlung auf den Kaufpreis
verstanden werden, die Höhe variiert mit dem tatsächlich bezahlten
Mietpreis.
Beispiel, bei einem Kunstwerk Wert 1000 Euro und einer Mietdauer von einem
Jahr:
| 5 % vom Wert → | Mietpreis wird bei Kauf nicht angerechnet. |
| 10 % vom Wert → | ca. 30 % der gezahlten Miete, in unserem Beispiel 30 Euro, können bei Kauf angerechnet werden. |
| 15 % vom Wert → | ca. 53 % der gezahlten Miete, in unserem Beispiel 80 Euro, können bei Kauf angerechnet werden. |
| 20 % vom Wert → | ca. 65 % der gezahlten Miete, in unserem Beispiel 130 Euro, können bei Kauf angerechnet werden. |
Die vorgenannten Beispiele sind natürlich Theorie, und der Einzelfall
liegt immer im Ermessen von Künstler und Mieter. Dennoch sollte das
Verhältnis Mietpreis (der ja umgangssprachlich manchmal auch MietZins
genannt wird) – Kreditzins – Tilgung bedacht werden.
Künstler, die sich in die Liste Teilnehmende
Künstler aufnehmen lassen möchten, können dies ganz unbürokratisch
tun: einfach alle Informationen (siehe unten) per Email an bilderpool (
) schicken. Der Eintrag ist kostenfrei; eine gewisse künstlerische
Professionalität vorausgesetzt; eine Jury, die über
Aufnahmen entscheiden würde, gibt es allerdings nicht.
Für den Eintrag benötigte Daten (Publikation erst bei vollständiger Übermittlung):
Seit Herbst 2005 gibt es auf bilderpool.org eine
Liste professioneller Berater und Anbieter von speziellen Kunstsammlungen.
Die Aufnahme in die Liste Kunstsammlungen
und Beratung ist
kostenpflichtig,
wobei
der Jahresbeitrag als steuerlich absetzbare Spende an eine als gemeinnützig
anerkannte Hilfsorganisation zu zahlen ist.
Für den Eintrag benötigte Daten (Publikation erst bei
vollständiger Übermittlung):
Berater, die an einer Aufnahme interessiert sind, kontaktieren bilderpool bitte direkt ().
Ja, den gibt es! Um sich regelmäßig zu informieren und den bilderpool Newsletter
zu abonnieren senden Sie uns bitte eine Email mit dem Betreff "anmelden" an
.
Kontaktieren Sie bilderpool unter und schicken Sie uns Ihre Fragen und Kommentare.