Nachfolgend die FAQs & FGAs - Frequently asked questions and frequently given answers: häufig gestellte Fragen und ebenso häufg gegebene Antworten rund um das Thema Kunstvermietung:
Vorab: der Einfachheit halber sprechen wir nachfolgend vom "Mieter" und vom "Künstler". Natürlich steht "Mieter" für "Mieter/Mieterin" und "Künstler" für "Künstler/Künstlerin".
Wenn Sie sich dafür interessieren, Kunst zu mieten, sollten
Sie vielleicht einfach einmal die Internetpräsenzen der
Künstler in der Künstlerliste absurfen,
vielleicht ist ja der/die eine oder andere dabei, deren Arbeiten
Sie besonders ansprechen. Für Firmen ist es manchmal interessant,
auch den Mitarbeitern Mitspracherecht zu geben: denn wer die
Kunstwerke am eigenen Arbeitsplatzes auswählen darf, kommt
sicherlich noch motivierter ins Büro.
Weitere Fragen, die Sie vor der Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Künstler
klären sollten:
Als kleinen Tipp: schauen Sie sich zuerst einmal die Künstler in Ihrer näheren Umgebung an: kurzen Anfahrtswegen machen Kontakte und Transport um einiges einfacher.
Einen Kunstsachverständigen oder –berater zu engagieren,
macht in einigen Fällen Sinn, aber es ist sicherlich nicht
immer obligatorisch. Mit dem Kunstsachverständigen und dem
Künstler verhält es sich so ähnlich wie mit dem
Arzt und dem Apotheker: der eine hat viel, viel Wissen, analysiert,
diagnostiziert und berät dann, der andere hingegen hat viel
Praxiserfahrung und Sachkenntnis und kann Sie somit ebenfalls
gut unterstützen. Ob Sie in Ihrem Fall nun tatsächlich
den Rat eines hochqualifizierten Experten einholen sollten, oder
ob die Tipps eines Praktikers ausreichen, hängt letztendlich
von Ihrer ganz persönlichen Situation ab.
Leider hat "Kunst" oft eine Aura des Elitären um sich, und manch
einer mag sich nicht trauen, hier Entscheidungen zu treffen. Andererseits wird
Kunst von und für Menschen gemacht, und letztendlich sollen Sie sich mit
den Kunstwerken wohlfühlen.
Deswegen: Ist Ihr Projekt klein und überschaubar, dann wagen Sie es einfach
einmal und lassen Sie sich bei der Auswahl der Kunstwerke (auch) von Ihrem
persönlichen
Gefühl
und Geschmack leiten. Und wenn Sie wirklich daneben gegriffen haben: Mieten
ist
kein Bund
fürs
Leben...
Ist Ihre Gestaltungsaufgabe dagegen komplex und/oder anspruchsvoll,
ist es möglicherweise sinnvoll,
kompetente
Berater, also Kuratoren, Art Consultants oder Galeristen hinzuzuziehen. In
der Liste Sammlungen und Beratung finden Sie ggf.
entsprechende Ansprechpartner.
Kontaktieren Sie den/die Künstler, für den/die Sie
interessieren – auf der Künstlerseite gibt
es alle Telefonnummern und Emailadressen – und bitten Sie
ihn/sie in Ihre Räumlichkeiten für ein erstes, unverbindliches
Gespräch. Wenn Sie sehr große Räume oder besondere
Vorstellungen haben, fragen Sie den Künstler ruhig, ob er
Kollegen nennen kann, die bei dem Projekt mitarbeiten würden:
die meisten Künstler verfügen durch Studium und Ausstellungstätigkeiten über
umfangreiches Netzwerke in die Kunstszene.
Haben Sie sich hingegen beschlossen, Ihre Gestaltungsaufgabe
in die Hände eines Beraters zu
legen, kontaktieren Sie diesen ebenfalls, um die Konditionen
ggf. erst
einmal telefonisch abzuklären.
Nein, bilderpool.org vermittelt bzw. vermietet keine Kunst (und verlangt insofern auch keinerlei Provisionen), sondern will lediglich Aufklärungsarbeit leisten, nämlich darüber wie Kunstvermietung funktionieren kann. Alle Kontakte und ggf. Verträge finden immer direkt zwischen dem jeweiligen Künstler (bzw. Berater) und dem Kunstmieter statt.
....und das können Sie auch gerne bekommen, sobald Sie
wissen, was Sie möchten. Vielleicht
sollten Sie aber auch folgende Vorüberlegung anstellen:
welches Budget haben Sie eigentlich für Kunstmiete pro Jahr
zu Verfügung? Wenn Sie für 1 Jahr Kunstwerke mieten
wollen, und dafür 500 Euro zur Verfügung haben, dann
können Sie 5.000 Euro an Kunst in Ihre Räume hängen
(Kunstwert = 5.000 Euro, Mietpreis = 10 % pro Jahr = 500 Euro).
Bitte bedenken Sie: Preise für Kunstmiete können variieren,
d. h. einzelne Künstler verlangen möglicherweise höhere oder
auch günstigere Mietpreise. Sollten Sie einen Berater mit Ihre
Gestaltungsaufgabe betrauen,
fällt deren Honorar separat an.
Für die Versicherung ist der Mieter zuständig. Meist genügt ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft, um das Kunstwerk in die Hausrats- bzw. Betriebsversicherung einzuschließen. Die jeweilige Jahresprämie wird sich dadurch erfahrungsgemäß nicht oder nur wenig erhöhen.
Auch die Transportkosten gehen normalerweise zu Lasten des Mieters (siehe Verträge). Gegen Absprache wird sich der Künstler sicherlich um eine fachgerechte Verpackung kümmern, und auch bei der Abwicklung des Transportes behilflich sein, zumal er seine Werke gewiss schon öfters verschickt hat und Erfahrung und Kontakte zu Transportunternehmern hat.
Auch das ist vertraglich geregelt: der Vertrag ist mit einer Frist von *6 Wochen* kündbar und die Bilder können dann zurückgegeben werden. Allerdings ist dann auch der Mietpreis für die restliche Vertragslaufzeit fällig - der Mieter muss also auf jeden Fall für die gesamte Vertragslaufzeit bezahlen, egal ob er die Bilder behält oder nicht.
Gemäß den Vertragsbedingungen hat der Künstler das Recht, Werke für den Zeitraum von Ausstellungen zurückzunehmen. Allerdings hat er für diese Zeit dem Mieter eine gleichwertige Arbeit als Ersatz zu stellen. Alle anfallenden Verpackungs- und Transportkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Künstlers.
In bestimmten Fällen (z. B. für Fotos) muss der Mieter dem Künstler Zutritt zu den Werken gewähren. Natürlich muss der Künstler dies genügend lange vorher ankündigen, sodass ein für beide Seiten passender Termin gefunden werden kann. Allerdings kann der Künstler über die Räumlichkeiten des Mieters nicht als eine Art von "Show Room" verfügen, und ständig Privatführungen für seine Sammler und Kunstpublikum veranstalten, außer dies ist im Mietvertrag ausdrücklich gestattet (Letzteres bietet sich wohl weniger für Privatkunden an, ist eventuell aber eine willkommene Alternative für Unternehmen mit öffentlich zugänglichen Räumen oder ohnehin häufigem Publikumsverkehr; im Gegenzug zu so viel Freiräumen seitens des Mieters kann eventuell auch ein günstigerer Mietpreis vereinbart werden).
Grundsätzlich: nein. Auch wenn siech das Kunstwerk physisch im Verfügungsbereich des Mieters befindet, verbleiben doch alle Urheber- und Verwertungsrecht ausschließlich beim Künstler. D. h. Fotos von den gemieteten Werken dürfen nur nach Rücksprache und gegen entsprechendes Honorar an den Künstler verwertet werden.
Der Mietpreis berechnet sich prozentual vom Wert des Kunstwerkes,
wobei die Prozentsätze abhängig vom Nutzer (Privatperson
oder Unternehmen) und der Mietdauer sind (die nachfolgend genannten
Prozentsätze und Preise sind Vorschläge - und als solche nicht
bindend. Bitte fragen Sie beim jeweiligen Künstler direkt nach
den ganauen
Mietpreisen).
Zusätzlich
werden bei Vermietung von Kunstwerken 19 % MwSt. fällig, sofern
der Künstler nicht als Kleinstunternehmer von der Mehrwertssteuerpflicht
befreit ist.
Beispiele:
Das zu vermietende Kunstwerk hat einen Wert von 1000 Euro.
| Mietpreis/Jahr | Monatlicher Mietpreis (zzgl. MwSt): |
|
| Mietdauer 3 - 6 Monate | 20 % vom Wert pro Jahr |
16,67 Euro |
| Mietdauer ab 6 Monate | 15 % vom Wert pro Jahr |
12,50 Euro |
| Mietdauer ab 12 Monate | 10 % vom Wert pro Jahr |
8,33 Euro |
| Mietpreis/Jahr | Monatlicher Mietpreis (zzgl. MwSt): |
|
| Mietdauer ab6 Monate | 10 % vom Wert pro Jahr |
8,33 Euro |
| Mietdauer ab 12 Monate | 5 % vom Wert pro Jahr |
4,17 Euro |
Ob ein Künstler mehrwertsteuerpflichtig ist, hängt von
seinem Jahresumsatz ab; liegt dieser unter einem bestimmten Betrag,
steht es ihm frei, sich auf die Kleinunternehmerregelung zu berufen
und sich bei seinem Finanzamt von der Mehrwertsteuerpflicht befreien
zu lassen. Ob er dies tut, oder auch nicht, sind Fragen, die den
Rahmen dieser Website sprengen würden, und die der Künstler
ggf. mit seinem Finanzamt oder Steuerberater abklären sollte.
Für uns relevant sind jedoch die - falls der Künstler mehrwertsteuerpflichtig
ist - jeweils anzuwendenden Mehrwertsteuersätze. Für den Verkauf von
Kunstwerken (und hierunter fällt z. B. auch die Angabe des Wertes
auf Lieferschein und Werkliste) gilt der ermäßigte Steuersatz
von 7 %. Bei Vermietung jedoch, die ja strenggenommen
keine wirklich "künstlerische Tätigkeit" ist, ist der
volle Mehrwertsteuersatz von 19 % fällig.
(*) Die hier gemachten Angaben beziehen sich ausschliesslich auf die Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Künstler noch keine vertraglichen Vereinbarungen
mit dritten Parteien über den anschließenden Verbleib
der Werke geschlossen hat (z. B. neue Mietverträge mit anderen
Interessenten), steht einer Verlängerung wohl nicht im Wege:
der Vertrag kann einfach verlängert werden, oder aber es kann
ein neuer Mietvertrag geschlossen werden. Allerdings ist es nicht
möglich, den Mietpreis rückwirkend zu senken.
Beispiel:
Privatkunde A mietet ein Werk vom Künstler K; das Werk hat einen Wert
von 1000 Euro. Die Mietdauer ist von Januar bis Juni, also 6 Monate.
Der Mietpreis beträgt (siehe Berechnungsgrundlage oben:
bis 6 Monate 10 % vom Wert pro Jahr) für 6 Monate 50 Euro (1000*0,10/12*6).
Nach Ablauf der Mietdauer will A um weitere 6 Monate verlängern (Juli
bis Dezember). Hätte er von vornherein für 12 Monate gemietet,
wäre der Mietpreis wie folgt gewesen:
Mietpreis ab 6 Monate: 5 % vom Wert pro Jahr: Für 12 Monate sind das
50 Euro (1000*0,5).
Dennoch ist es nicht möglich, den Mietpreis rückwirkend zu senken.
Für A kosten die ersten 6 Monate weiterhin 50 Euro. Für die Verlängerung,
d. h. im neuen Vertrag von Juli bis Dezember, wird sich der Künstler
sicherlich einverstanden erklären, den günstigeren Mietpreis
(5 % vom Wert) anzusetzen. Für die 6 Monate Juli – Dezember
zahlt A also nur noch 25 Euro.
Damit hat A schließlich 75 Euro für ein 12 Monate Mietdauer
bezahlt, zwar teurer als hätte er seinen Vertrag von vornherein auf
1 Jahr abgeschlossen (da wären es 50 Euro gewesen), aber günstiger
als den Originalvertrag unverändert zu verlängern (2 x 50 Euro,
also 100 Euro für 1 Jahr).
Fazit: Es zwar verführerisch, nur Mietverträge von kurzer Dauer
zu schleißen und die Kunstwerke häufig zu wechseln; dennoch
ist eine allzu kurze Vertragsdauer relativ teuer. Und: häufiges Wechseln
der Kunstwerke verursacht außerdem zusätzliche Transportkosten.
Der Mietpreis stellt eine Vergütung für die Bereitstellung
des Werkes dar, und ist keineswegs als Anzahlung auf den Kaufpreis
zu verstehen (Speziell für Unternehmer ist dieser Sachverhalt wichtig, denn für Sie gelten
beim Erwerb von Kunstwerken gelten besondere Regeln.). Allerdings ist es sicherlich möglich, zumindest
einen Teil des bereits bezahlten Mietpreises als Tilgung auf den
Kaufpreis anzurechnen.
Beispiel:
Gehen wir von einem Mietvertrag aus, bei dem der Mietpreis 10 % des Wertes
des Kunstwerkes beträgt. Bei einem Kunstwerk, das 1000 Euro wert ist,
müssen für die Miete pro Jahr 100 Euro an den Künstler gezahlt
werden.
Welchen Preis hat der Mieter zu bezahlen, wenn er sich nach 1 Jahr entschließt,
das Werk zu behalten?
Hätte der Mieter A das Kunstwerk vom ersten Tag an nicht gemietet,
sondern mit Hilfe eines Kredits seiner Bank gekauft, dann müsste er
für
diesen Kredit in Höhe von 1000 Euro (dem Wert des Kunstwerkes) monatliche
Rückzahlungsraten bezahlen, die sich aus Kreditzinsen und Tilgung
zusammensetzen. Die Bankzinsen schwanken je nach Wirtschaftslage und Kreditart,
aber nehmen wir für unser Beispiel einen Kreditzins (= Zins für
die Bereitstellung des Gesamtbetrages von 1000 Euro) von 7 % an. Zahlte
der Mieter A nun für den Kredit jedes Jahr 100 Euro an die Bank, so
wären 7 %, also 70 Euro, nur "Zinsen", die er für die
Bereitstellung der 1000 Euro zu zahlen hat. Die übrigen 30 Euro (3
%) wären Tilgung der geschuldeten Summe.
Nach einem Jahr (und 100 an die Bank bezahlten Euro) schuldet A der Bank
immer noch 970 Euro, denn nur 30 Euro wurden zur Tilgung des Kredits verwendet.
Insofern kann auch der Mietpreis nur zum Teil als Anzahlung auf den Kaufpreis
verstanden werden, die Höhe variiert mit dem tatsächlich bezahlten
Mietpreis.
Beispiel, bei einem Kunstwerk Wert 1000 Euro und einer Mietdauer von einem
Jahr:
| 5 % vom Wert → | Mietpreis wird bei Kauf nicht angerechnet. |
| 10 % vom Wert → | ca. 30 % der gezahlten Miete, in unserem Beispiel 30 Euro, können bei Kauf angerechnet werden. |
| 15 % vom Wert → | ca. 53 % der gezahlten Miete, in unserem Beispiel 100 Euro, können bei Kauf angerechnet werden. |
| 20 % vom Wert → | ca. 65 % der gezahlten Miete, in unserem Beispiel 130 Euro, können bei Kauf angerechnet
werden. (ist der Kunde ein Unternehmen, besteht die Gefahr, dass ein verdeckter Ratenkauf vermutet wird!) |
Die vorgenannten Beispiele sind natürlich Theorie, und der Einzelfall
liegt immer im Ermessen von Künstler und Mieter. Dennoch sollte das
Verhältnis Mietpreis (der ja umgangssprachlich manchmal auch MietZins
genannt wird) – Kreditzins – Tilgung bedacht werden.
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland, für andere Länder gelten möglicherweise andere Regelungen.
Eine steuermindernde Abschreibung von Kunstwerken ist lediglich bei "nicht anerkannten Künstlern" möglich -
Werkpreise von 5 000 bis 10 000 Euro lassen in der Regel auf einen "nicht anerkannten Künstler"
schließen - aber im Einzelfall entscheiden die Finanzbehörden, welcher Künstler anerkannt ist.
Die Werke anerkannter Künstler können keinesfalls abgeschrieben werden
und auch die enthaltene Umsatzsteuer darf nicht abgezogen werden. Bei späteren Verkauf muss die
Wertsteigerung versteuert werden.
Artikel der Zahnärztlichen Mitteilungen zum Thema Kunst und Steuern
Leasing ist eine Variante des Mietkaufs, hinter der eine Kaufabsicht steht. Leasing
macht allerdings steuerlich nur dann Sinn, wenn der Leasing-Gegenstand einem Werteverzehr
unterliegt und damit abschreibbar ist. Weil nur "nicht anerkannte Kunst" abgeschrieben werden kann, funktioniert
Kunstleasing (s. Unterschied zwischen Kunstkauf und Kunstmiete) auch nur dort.
Die Grundmietzeit bei Leasingverträgen
sollte für Gebrauchskunst zwischen vier und neun Jahren, für Grafiken zwischen
acht und 18 Jahren (zwischen 40 und 90 Prozent der üblichen Nutzungsdauer) liegen.
Gibt der Kunde das Kunstwerk am Ende des Leasingvertrages zurück, handelt es sich um einen simplen Mietvertrag.
Artikel der Zahnärztlichen Mitteilungen zum Thema Kunst und Steuern
Kunstmiete hat den Vorteil, dass diese Ausgaben als gewinnmindernde Betriebskosten
steuerlich absetzbar sind, Sie die die Liquidität des Unternehmens nicht unnötig binden und ausserdem keine
Rücksicht darauf nehmen müssen, ob es sich um "anerkannte" oder "nicht anerkannte Kunst" handelt, deren
Abschreibungsregeln jeweils variieren.
Allerdings sollte die Miete angemessen, d. h. nicht zu hoch sein, weil sonst ein verdeckter Ratenkauf (s. unten) vermutet
werden kann.
Im Einzelfall sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten.
Die Finanzämter unterscheiden zwischen echter Miete, Mietkauf (Ratenkauf)
und Leasing - und behandeln diese ertragsteuerlich jeweils unterschiedlich.
Die Umwandlung eines Mietvertrages in einen Kaufvertrag kann deswegen
möglicherweise Probleme bereiten, sofern ein verdeckter Ratenkauf vermutet
wird (z. B. ungewöhnich hohe Mietkosten). In diesem Fall gelten dieselben
Abschreibungsregeln wie beim Kunstkauf.
Urteil der OFD Frankfurt/M.zur Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing
Für Privatleute, die die Mietkosten steuerlich bisher nicht geltend
gemacht haben, ist diese Differenzierung übrigens unwichtig.
Künstler, die sich in die Liste Teilnehmende
Künstler aufnehmen lassen möchten, können dies ganz unbürokratisch
tun: einfach alle Informationen (siehe unten) per Email an bilderpool
() schicken.
Der Eintrag ist kostenfrei, setzt jedoch eine gewisse künstlerische
Professionalität voraus; eine Jury, die über
Aufnahmen entscheiden würde, gibt es allerdings nicht.
Ansonsten freuen wir uns über Ihre Daten - und Ihre Unterstützung:
überraschen Sie uns und
machen Sie uns einen Vorschlag, wie oder womit Sie bilderpool etwas
Gutes tun wollen.
Hier die für den Eintrag benötigte Daten (Publikation erst bei vollständiger Übermittlung):
Seit Herbst 2005 gibt es auf bilderpool.org eine
Liste professioneller Berater und Anbieter von speziellen Kunstsammlungen.
Die Aufnahme in die Liste Kunstsammlungen
und Beratung ist kostenfrei,
doch freuen wir uns über Ihre Unterstützung.
Machen Sie uns einen Vorschlag, wie und womit Sie uns unterstützen möchten,
und senden Sie uns ansonsten die für den
Eintrag benötigte Daten (Publikation erst bei
vollständiger Übermittlung):
Berater, die an einer Aufnahme interessiert sind, kontaktieren bilderpool bitte direkt ().
Kontaktieren Sie bilderpool unter und schicken Sie uns Ihre Fragen und Kommentare.